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Die vertrauliche und die anonyme Geburt

Jede Frau in Deutschland hat das Recht auf eine sichere, medizinisch abgesicherte Geburt ihres Kindes. Manchmal läuft jedoch nicht alles wie geplant und mit der Geburt des Kindes können Komplikationen für das Leben der Mutter entstehen.

Die vertrauliche Geburt

Egal in welcher Notlage du dich befindest, in einer Beratungsstelle findest du einen Ansprechpartner. Aber auch jedes Krankenhaus oder Hebamme wird dich beraten und den Kontakt mit einer Beratungsstelle herstellen. Es besteht kein Zwang, die nächstgelegene Beratungsstelle aufzusuchen. Lebst du in einer kleinen Stadt und befürchtest, dass dich jemand erkennt, kannst du gern eine ferner gelegene Beratungsstelle aufsuchen. Die vertrauliche Geburt ist ein bundesweites Hilfsangebot und wird damit grundsätzlichen von jeder Klinik und Hebamme angeboten. Ausnahmen kann es aber immer geben.

Und um die Kosten musst du dir keine Sorge machen. Sowohl die Beratung, als auch die Durchführung der Geburt sind für dich kostenlos! Die Beratung läuft anonym ab, einmalig bei der Einleitung des Verfahrens der vertraulichen Geburt musst du deine Personaldaten angeben. Diese können jedoch von niemanden eingesehen werden, denn sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Zu Kommunikationszwecken solltest du dir ein Pseudonym ausdenken, mit dem du angesprochen werden möchtest.

Vor und nach der Geburt kannst du Hilfe von den Beratungsstellen erhalten. Hast du dein Kind anonym zur Welt gebracht, kannst du dir einen Namen für den Kleinen oder die Kleine aussuchen und beim Standesamt in das Geburtenregister eintragen lassen.

Nun stehst du vor der Wahl. Du kannst dir selbst aussuchen, ob du dein Kind großziehen möchtest oder ob es dir nicht möglich ist und die Adoption eine Alternative wäre. Auch wenn du bereits ein Kind hast, beeinflusst dies nicht deine Entscheidungskraft. Das Sorgerecht kann dir nicht entzogen werden, auch wenn du dein zweites Kind nicht groß ziehen kannst.

Entscheidest du dich für eine Adoption und empfindest diese im Nachhinein als Fehler, kannst du dich bis das Verfahren der Adoption (ca. 1 Jahr) abgeschlossen ist, um entscheiden. Willst du dein Kind doch selbst groß ziehen musst du nun jedoch deine Anonymität aufgeben und deine Entscheidung vor dem Familiengericht erklären. Ab dem 16. Lebensjahr hat dein Kind ein Recht auf die Kenntnis seiner Herkunft. Ab diesem Zeitpunkt kann es also deine Identität erfahren, außer deine Situation ist ein Sonderfall. In Sonderfällen kann es gesetzlich geregelt werden dauerhaft anonym zu bleiben. Solltest du die Bekanntgabe deiner Daten auf keinen Fall wünschen, kann die anonyme Geburt eine Alternative für dich sein.

Die anonyme Geburt

Bei einer anonymen Geburt kannst du ebenso dein Baby medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen, ohne deine Identität preiszugeben. Deine persönlichen Daten werden also zu keinem Zeitpunkt irgendwo erfasst. Dein Neugeborenes wird von der Klinik oder der entbindenden Hebamme in die Obhut des Jugendamts gegeben. Das Jugendamt kümmert sich dann um ein Adoptionsverfahren. Das Recht deines Kindes, die eigene Herkunft zu erfahren, ist dabei leider nicht durchsetzbar und steht deinem Recht nach, selbst über die Herausgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen. Alle Beraterinnen, sowie alle an der Geburt beteiligten Personen, die dir in dieser Zeit zur Seite stehen, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie begleiten dich ebenso auch nach der Entbindung, wenn du es wünscht.

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