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Patientenverfügung - Wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht… Themen, die man gerne von sich wegschiebt!
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Dr. Anja Rössler, Fachärztin der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin, und Bernd Henkemeier, Justiziar im Klinikum Bielefeld, informieren im Gespräch mit Bettina Wittemeier über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Dabei berichten sie aus ihren unterschiedlichen Perspektiven: der medizinischen und der juristischen. Die Patientenverfügung ist ein ernstes Thema. Man kann sich nicht mit ihr beschäftigen, ohne sich Gedanken über das Lebensende zu machen.
Eine Patientenverfügung richtet sich an den künftigen Arzt bzw. an ein künftiges Behandlungsteam. Sie regelt das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen und kann jederzeit widerrufen werden. Wichtig ist: Man ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen. Dieser Wille müsse dann aus Wertvorstellungen und früheren Äußerungen rekonstruiert werden. Günstig in Kombination mit einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Während die Patientenverfügung ausschließlich die medizinische Behandlung regelt, erstreckt sich die Vorsorgevollmacht auf alle Angelegenheiten des persönlichen Lebens.